Steht ein Jobwechsel bevor sind falsche Signale gefürchtet. Schließlich möchte man dem Arbeitgeber nicht vor den Kopf stoßen oder zum Opfer des Flurfunks werden. Der Sperrvermerk im Bewerbungsschreiben ermöglicht bedenkenloses bewerben, aus der Festanstellung heraus.
Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, welche Funktion der Sperrvermerk genau hat und geben Ihnen Tipps, wie er einzusetzen ist.
Ausdruck & Anschreiben
Der Sperrvermerk ist ebenfalls ein Signalgeber. Dieses Signal ist jedoch nicht für den aktuellen Arbeitgeber bestimmt, sondern für den zukünftigen Chef. Es signalisiert:
„Ich möchte mich in Ihrem Unternehmen bewerben, aber nicht, dass dadurch mein derzeitiges Arbeitsverhältnis belastet wird.“
Im Bewerbungsanschreiben würde beispielsweise folgender Satz stehen:
„Bitte behandeln Sie meine (diese) Bewerbung vertraulich, da ich mich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinde.“
Der Vermerk hat also den Charakter einer Floskel und muss nicht individuell gestaltet werden. Es ist üblich, Ihn am Ende des Anschreibens zu platzieren bzw. das Schreiben mit dem Sperrvermerk abzuschließen.
In der Online-Bewerbung
Im Falle einer Online-Bewerbung ist ebenfalls ein zusätzlicher Sperrvermerk möglich. Dieser kann beispielsweise in der E-Mail selbst (also nicht den angehängten Unterlagen) kenntlich gemacht werden. Ein kurzer Hinweis genügt hier: „Bitte vertraulich behandeln!“
Studenten aufgepasst
Sperrvermerke existieren auch in den Dokumenten angehender Akademiker. Schreiben Studenten ihre Abschlussarbeit in Betrieben (ob Bachelor oder Master) wird ein Sperrvermerk oft als Teil der Arbeit vorausgesetzt. Dies ist eine Maßnahme zum Schutz von Betriebsgeheimnissen eines Unternehmens, welche mit einer Sperrfrist für die Veröffentlichung der Abschlussarbeit einhergeht.
Arbeitgeber in der Pflicht
Ein Sperrvermerk hat in erster Linie eine Schutzfunktion. Die Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern sollen geschützt werden, da eine berufliche Umorientierung, trotz einer bestehenden Tätigkeit in einem Unternehmen rechtskonform ist. Missachtet ein umworbener Arbeitgeber einen Sperrvermerk und nimmt der Bewerber dadurch Schaden, können Schadensansprüche geltend gemacht werden.
Leider ist es sehr schwierig, Verstöße dieser Art zurückzuverfolgen. Abschließend kann jedoch gesagt werden, dass seriöse Unternehmen Sperrvermerke i. d. R. berücksichtigen und keine Motivation haben, dieser Bitte nicht nach zu kommen.