Bildrechte am Bewerbungsfoto – das Thema ist vor allem seit dem Aufkommen der sozialen Netzwerke sowie von Bewerbungshomepages elementar. Persönliche Portale, eigene Profile und eine professionelle Selbstdarstellung als Bewerber gehören heute zum Alltag. Als perfektes Foto wird gerne das Bewerbungsbild genommen. Schließlich wirkt man professionell und ist perfekt in Szene gesetzt. Aber dürfen Sie das überhaupt?

Vor allem in den sozialen Netzwerken mit beruflichem Fokus, wie zum Beispiel XING oder LinkedIn, wollen sich viele von Ihrer besten Seite präsentieren. Dazu nutzen Bewerber das eigene Bewerbungsfoto. An dieser Stelle sollten jedoch Ihre inneren Alarmglocken schrillen.

Fotografen haben Bildrechte am Bewerbungsfoto, welche die Nutzung des Bildmaterials stark einschränken. Wenn Sie nicht aufpassen und wie selbstverständlich Ihr Bewerbungsfoto als Profilbild hochladen, könnte schnell eine Mahnung wegen Verletzung des Urheberrechts im Briefkasten liegen.

Mann drückt Paragraf-Symbol

STRAFFÄLLIG DURCH DEN UPLOAD VON BEWERBUNGSFOTOS?

Dies passierte einem IT-Berater aus Köln. Der EDV‘ler hatte professionell Bewerbungsfotos von sich erstellen lassen. Diese Bilder erhielt er, neben dem üblichen Papierformat, als Bilddatei auf einer CD. Die käuflich erworbenen Bewerbungsfotos von sich selbst veröffentlichte der IT-Berater anschließend auf seiner eigenen Website.

Eigentlich halb so wild, denn schließlich berührt er keine Persönlichkeitsrechte. Er selbst ist das Model und keiner kann sich angegriffen fühlen –  könnten Sie an dieser Stelle zumindest denken.

Doch durch den Upload und die Publizierung der Aufnahmen wurde das Bildmaterial, juristisch gesehen, öffentlich zugänglich gemacht. Dies führt dazu, dass der Besteller der Bilder (also der IT-Berater) nach der Klage des Fotografens für schuldig erklärt wurde. Er musste die 3.000 € Gerichts- und Anwaltskosten tragen.

Bleibt letztlich die Frage, warum der IT-Consultant für die Veröffentlichung eine Strafe zahlen muss. Wenn er doch die Bilder bezahlt, so muss er doch auch die Bildrechte am Bewerbungsfoto haben?

Bildrechte am Bewerbungsfoto: Nutzungsrechte für Bewerber

Diese Annahme ist falsch. Die Nutzungsrechte für die von einem Fotografen erstellten Bilder sind immer individuell zu betrachten. Der Kunde zahlt zwar für das Shooting selbst, doch mit der Anfertigung der Bilder besitzt der Fotograf das Urheberrecht. Er selbst räumt dem Klienten lediglich ein Nutzungsrecht ein. Dabei muss unterschieden werden:

Handelt es sich um einfache Porträts, so besitzen Sie als Kunde ein rein privates Nutzungsrecht. Damit wird Ihnen eine Nutzung ausschließlich für private Zwecke zugestanden. Die Bilder selbst dürfen weder von Ihnen als Kunden veröffentlicht werden, noch dürfen sie den privaten Familien- und Freundeskreis verlassen.

Achtung: Dies beinhaltet zugleich, dass die Porträtfotos nicht als Bewerbungsfotos verwendet werden dürfen. In dem Fall hätte das Foto nämlich einen erwerbswirtschaftlichen Zweck, der nicht im privaten Nutzungsrecht enthalten ist.

 

Für diesen sogenannten erwerbswirtschaftlichen Zweck müssen Sie gezielt Bewerbungsfotos anfertigen lassen. Erst mit diesen Fotos erhalten Sie das Recht, die Bilder im Rahmen der Print-Bewerbung zu benutzen. Aufgrund der Modernisierung des Bewerbungsprozesses gehören mittlerweile auch Onlinebewerbungen per E-Mail oder Formular dazu.

Jede Nutzung außerhalb dieses Rahmens ist tabu. Weder persönliche Webseiten, deren Link dann per E-Mail verschickt wird, noch Portale wie bspw. XING oder Facebook sind erlaubt. Denken Sie besser im Vorfeld nach, welches Bild Sie für Ihr Profil nutzen wollen. Denn dem Urteil des Kölner Landgerichts zufolge, handelt es sich bei dieser Verwendung nicht um eine Bewerbung, sondern um reine Werbung für die eigene Person und das ist wie schon gesagt nicht erlaubt.

„EIN FOTOGRAF FINDET SEIN BILD DOCH NICHT!“

Sie sollten sich an dieser Stelle nicht auf die Untiefen des World Wide Webs verlassen. Jeder Fotograf hat sein eigenes Mittel, um leicht die selbsterstellten Bilddateien im Internet zu finden. Eine Möglichkeit sind unsichtbare Wasserzeichen, die auf den ersten Blick nicht auffallen. Diese befinden sich meist versteckt in den Dateiinformationen. Über eine Suchmaschine können so schnell die eigenen Bilder gefunden werden.

Bildrechte am Bewerbungsfoto – Fazit

Ein Bewerbungsfoto ist nicht universell zu verwenden. Ihr Fotograf hat möglicherweise mehr Rechte an Ihrem Foto als Sie denken. Besprechen Sie dieses Thema am besten im Vorfeld mit Ihrem professionellen Fotografen. Wenn dieser direkt weiß, wozu Sie Ihr Bewerbungsfoto benötigen und wie Sie dieses verwenden wollen, kann er mit Ihnen die Nutzungsrechte passend abstecken.