Wer sich bewirbt, der investiert. Diese Erfahrung hat wahrscheinlich jeder Bewerber schon einmal im Leben gemacht. Eine ganze Bewerbung erstellt sich schließlich nicht von selbst. Im Mittelpunkt dieser Investitionen stehen diverse Kosten wie Papier, Druckerpatronen, Versandumschläge oder Bewerbungsmappen – all diese Dinge müssen finanziert werden. Umso ärgerlicher, wenn sich die Jobsuche letztendlich nicht auszahlt.

Doch ärgern Sie sich nicht! Engagierte Bewerber haben das Recht auf eine Kostenrückerstattung durch einen Antrag auf die Erstattung Ihrer Bewerbungskosten. Wir erklären Ihnen jetzt, wie Sie einen Teil Ihrer Investitionen rückwirkend zurückholen können.

Belege sammeln!

Um eine Rückerstattung Ihrer Bewerbungskosten geltend zu machen, reicht Ihr gutes Wort nicht aus. Sie benötigen Beweismaterial in Form von Belegen (Rechnungen, Quittungen etc.), die Ihre Kosten aufzeigen. Es ist also besonders wichtig, Nachweise zu sammeln und sorgfältig aufzuheben.

Unterschätzen Sie dabei nicht die Vielfalt an Anschaffungen für Ihre Bewerbung, die Sie rückwirkend absetzen können. Folgende gekaufte Produkte gehören beispielsweise dazu:

SCHREIBMATERIAL & BÜROUTENSILIEN

  • Stifte
  • Papier
  • Druckerpatronen
  • Umschläge
  • Kleber

LEKTÜRE

  • Bücher
  • Magazine
  • Zeitschriften
  • Ratgeber
  • CDs & MP3-Dateien

SONSTIGE FORTBILDUNGEN

  • Kurse
  • Coachings
  • Workshops
  • Besuche von Messen
  • Lehrgänge

LEISTUNGEN FÜR BEWERBER

  • Bewerbungsfotos
  • Bewerbungsunterlagen
  • Übersetzungskosten
  • Karrierewebseiten (XING, LinkedIn)
  • Beglaubigungen

REISEKOSTEN

  • Anfahrt (Bus, Bahn & Auto)
  • Taxifahrten
  • Verpflegung
  • Übernachtungen
  • Umzüge (Steuerfall!)

Ansprechpartner: Arbeitsagentur & Finanzamt

Die Bundesagentur für Arbeit bietet Arbeitssuchenden zwei verschiedene Optionen für das Zurückholen der Bewerbungskosten. Die erste Möglichkeit ist die Rückerstattung der gesamten investierten Kosten für die Bewerbung, während Variante Nummer Zwei eine Rückerstattung nach Pauschale (z.B. ein festgelegter Wert pro Bewerbung) vorsieht.

Das Finanzamt ist ein weiterer Ansprechpartner, der Bewerbern eine Kostenrückerstattung ermöglichen kann. Kaufbelege wie Rechnungen und Quittungen werden dort mit der Steuererklärung eingereicht.

Von Rückerstattung bis Pauschale

Ob eine Rückerstattung Ihrer Bewerbungskosten bewilligt wird, hängt von Ihrer Gewissenhaftigkeit bei der Stellung des Antrags ab. Sie sollten jedoch beachten, dass Ihre angegebenen Ausgaben für Ihre Bewerbungen zwangsläufig sinnvoll sein müssen. Die Anschaffung eines Aktenschranks, um Ihre Bewerbungsmappen unterbringen zu können, ist etwas weit hergeholt. Der Kauf dieser Mappen zum Schutz Ihrer Unterlagen ist hingegen legitim.

Tipp: Neben Rechnungen und Quittungen werden Zu- und Absagen von Unternehmen bzw. Arbeitgebern ebenfalls als Nachweise anerkannt und können dazu dienen, dass Sie das investierte Geld in Ihre Bewerbung im Nachhinein erstattet bekommen.